Baugrundstücke
 Christlich Demokratische Union         CDU
Fraktion Ennigerloh
 
Datum
22.07.2015
An
Stadt Ennigerloh
Herrn Bürgermeister Lülf
Rathaus
 
59320 Ennigerloh
 
 
Grundstücksbedarf in Ostenfelde
Erschließung weiterer Wohnbauflächen
 
Sehr geehrter Herr Lülf, verehrte Kolleginnen und Kollegen im Rat,
 
im Neubaugebiet um den K+K-Markt in Ostenfelde sind bis auf wenige kaum noch weitere Grundstücke für zukünftige Neubauentwicklung vorhanden. Die kontinuierliche Bautätigkeit der letzten Jahre in Ostenfelde zeigt, dass auch in den kommenden Jahren mit weiterem Bedarf zu rechnen ist.
 
Darüberhinaus wird seit mehreren Jahren an die örtlichen Ratsvertreter und die CDU-Fraktion der Wunsch nach seniorengerechtem Einfamilienhausbau auf pflegeleichten kleinen Grundstücken herangetragen (kleinere Bungalows mit überschaubarem Garten und Stellplatz/Garage, deren Erstellungskosten auch preislich im Rahmen bleibt). Etliche ältere Ortsbewohner bevorzugen statt eines Umzugs in eine kleine Etagenwohnung einen Verbleib in einem kleinen altersgerechten Wohnobjekt auf dem eigenen Grund und Boden in Ostenfelde, statt (mangels vorhandenen Wohnungswohnraums im Ortsteil) einen Umzug nach Ennigerloh, Oelde, Warendorf etc.
Nach unseren Vorstellungen könnten bei der Weiterentwicklung zukünftiger Baugebiete (ggf. im Anschluss an das vorhandene Neubaugebiet am K+K) Bereiche für die Entwicklung solcher „Kleinbungalow-Anlagen“, evtl. mit zentraler Warmwasser- und Wärmeversorgungseinrichtung für mehrere Wohneinheiten, eingeplant werden.
Neben der weiteren Entwicklung am Schürenbrink bietet sich ggf. auch eine kleinteilige Ausweisung im Bereich Surfeld an, da dort bereits Erschließungsanlagen vorhanden sind. Darüberhinaus war vor vielen Jahren im Bereich Grothuser Weg/Friedhof ein Baugebiet vorgesehen. Nach Fertigstellung des Stauwehr könnten auch hier Verfügungsflächen geprüft werden.
 
Die CDU-Fraktion beantragt, den obigen Ausführungen folgend,
1. kurzfristig weitere Wohnbaugrundstücke in Ostenfelde zu erschließen
2. im Rahmen einer flexiblen Grundstücksgestaltung und Objektgestaltungssatzung, auch kleinteilige, barrierefreie, Bungalowwohnanlagen, ggf. mit zentralen Versorgungseinrichtungen, zu ermöglichen.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Georg Aufderheide Guido Gutsche Michael Topmöller
 
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