Bürgerstiftung
Fraktion Ennigerloh privat 025 24/950 243 Fax: 02524/950 139
Vors. Georg Aufderheide Büro 025 24/950 139 e-mail:
mobil 0173/522 5474 info@aw-holzbau.de
CDU Fraktion Ennigerloh, Beesen 14, 59320 Ennigerloh Ennigerloh, 13.11.2017
Stadt Ennigerloh
z. Hd. Herrn Bürgermeister Lülf
Marktplatz 1
59320 Ennigerloh
Antrag
Die Verwaltung wird damit beauftragt, Möglichkeiten zur Errichtung einer Bürgerstiftung und deren Chancen aufzuzeigen sowie eine entsprechende Auftakt- und Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu organisieren.
Hintergrund:
Mit der Errichtung einer Bürgerstiftung, die von Verwaltung und Politik unabhängig sein sollte, könnte die Möglichkeit geschaffen werden, einen Beitrag zur positiven Veränderung defizitärer Strukturen zu leisten. Als eine Art „offenes Ohr“ in der Kommune registrieren Bürgerstiftungen, wo es Bedarf nach Unterstützung gibt und werden dann von sich aus aktiv. Als „soziale Feuerwehr“ können Bürgerstiftungen dort einspringen, wo Hilfe gebraucht wird. Zugleich übernehmen Sie Verantwortung und gestalten das Gemeinwesen aktiv mit.
Durch eine Bürgerstiftung wird es zudem ermöglicht, dass Ennigerloherinnen und Ennigerloher, denen ihre Heimatstadt besonders am Herzen liegt, die Möglichkeit bekommen, dauerhaft zum Wohle ihrer Kommune beizutragen (durch Zustiftung, Spenden oder Erbschaften).
Wichtig ist: Die Verwaltung bzw. Politik sollte lediglich die Initialzündung für ein solches Projekt geben. Grundsätzlich sollte eine errichtete Bürgerstiftung in ihrer Arbeit politisch unabhängig sein.
Die Initiative Bürgerstiftungen des Bundesverbands Deutscher Stiftungen e. V. hat hierzu die 10 Merkmale einer Bürgerstiftung definiert:
Die 10 Merkmale einer Bürgerstiftung
Präambel:
Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.
1. Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.
2. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.
3. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.
4. Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.
5. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.
6. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.
7. Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.
8. Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.
9. Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.
10. Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger
ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.
Quelle: www.buergerstiftungen.org / Initiative Bürgerstiftungen
Mit freundlichem Gruß
gez.
Georg Aufderheide Dirk Aufderheide
Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied