CDU Ortsunion Ostenfelde

Gelder Aus Berlin für unseren Kreis

Reinhold Sendker teilt uns aus Berlin mit:

 Bild: Wilhelmine Wulff www.pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff www.pixelio.de
Kreis Warendorf. Vor wenigen Wochen hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, den 2015 geschaffenen Kommunalinvestitionsförderungsfonds von 3,5 Milliarden auf 7 Milliarden Euro aufzustocken. Wie der heimische Bundestagsabgeordnete Reinhold Sendker (Westkirchen) mitteilt, steht jetzt auch der Verteilschlüssel für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Hocherfreut zeigt sich Sendker darüber, dass der Kreis Warendorf und seine Kommunen noch stärker als 2015 vom Fördertopf profitieren werden. Flossen von der ersten Tranche bereits 11,8 Millionen Euro in den Kreis, sind es jetzt zusätzliche knapp 14 Millionen Euro (13,97 Millionen Euro).  Sendker hatte sich bei der Verteilung dieser Finanzmittel massiv dafür eingesetzt, dass vor allem auch die Kommunen im ländlichen Raum bei der Neuverteilung gut abschneiden. Diese drohten zunächst annähernd leer auszugehen. 

Die CDU-geführten Landesregierung leitet von den Bundesgeldern 4,7 Millionen Euro an den Kreis Warendorf und 9,3 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden des Kreises weiter. 
 
Die Zahlen im Einzelnen:
  • Ahlen: 2.976.763 Euro
  • Beckum: 1.728.212 Euro
  • Beelen: 195.384 Euro
  • Drensteinfurt: 446.120 Euro
  • Ennigerloh: 463.423 Euro
  • Ostbevern: 380.672 Euro
  • Sassenberg: 437.778 Euro
  • Sendenhorst: 183.969 Euro
  • Telgte: 515.986 Euro
  • Wadersloh: 320.093 Euro
  • Warendorf 1.637.485 Euro
  • Kreis Warendorf: 4.685.033 Euro


Die Mittel dienen der Sanierung und Förderung von Schulinfrastruktur. Vorgesehen sind die Gelder für finanzschwache Kommunen, daher sind die sogenannten abundanten Kommunen in der Verteilung nicht berücksichtigt. Im Kreis Warendorf sind dies aktuell die Stadt Oelde und die Gemeinde Everswinkel.
 
Insgesamt fließen von den 3,5 Milliarden Euro 1,12 Milliarden Euro nach NRW. Aufgrund des gewählten Verteilschlüssels nach den Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes liegt der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil von rund 32 Prozent deutlich über der sonst üblichen Verteilung des so genannten Königsteiner Schlüssel von rund 21 Prozent. 40 Prozent der Zuweisungen erfolgen orientiert an der Schülerzahl, genauer aus dem Verhältnis der Summe der Schulpauschalen der einzelnen Kommune für das Jahr 2017 zur Summe der Schulpauschalen aller betroffenen Kommunen im gleichen Jahr. So wird anteilig auch berücksichtigt, wenn eine Kommune zum Beispiel im ländlichen Raum durch ihre weiterführenden Schulen auch Nachbarstädte mitversorgt, so dass sie mehr Schulkapazität unterhalten muss, als das für ihre eigenen Bürger notwendig wäre. Die Fördergelder können bis zum 31. Dezember 2022 abgerufen werden.