CDU Ortsunion Ostenfelde

Betreutes Wohnen

 

Fraktion Ennigerloh?privat:?02524/950 243?Fax: 02524/950 139

Vors. Georg Aufderheide?Büro:?02524/950 139?e-mail:

?Mobil: ?0173/522 5474?info@aw-holzbau.de

 

CDU Fraktion Ennigerloh, Beesen 12, 59320 Ennigerloh?Ennigerloh, 16.03.2017

Antrag per Mail: stadt@ennigerloh.de

Stadt Ennigerloh
Bürgermeister Berthold Lülf
Rathaus

59320 Ennigerloh
 

Altengerechtes Wohnen/Betreutes Wohnen  -  Allgemeine Baugebiets-ausweisung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

bei einer älter werdenden Gesellschaft wird die bedarfsgerechte Entwicklung von barrierefreiem altengerechten Wohnraum in unserer von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägten Stadt zunehmend wichtiger, da neben dem Wunsch und der Notwendigkeit zur barrierefreien Altersnutzung auch der Wunsch, in seinem Wohnort und bekannten sozialen Umfeld zu verbleiben, von vielen Bürgerinnen und Bürgern deutlich artikuliert wird.

 

Solcher Wohnraum kann sich in eigenfinanziertem eingeschossigen Einfamilienhausbau auf Kleingrundstücken befinden oder auch in fremdfinanziertem barrierefreien und im Rahmen eines betreuten Wohnens nutzbaren Geschosswohnungsbau.

Nicht alle Ortsteile Ennigerlohs verfügen insbesondere über entsprechenden barrierefreien altersgerechten Wohnraum, namentlich die Ortsteile Enniger, Westkirchen und Ostenfelde.

 

 

 

Die CDU-Fraktion sieht daher Handlungsbedarf und beantragt:

 

1. Die Verwaltung möge prüfen und in Gesprächen mit z.B. der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft oder kirchlichen Träger veranlassen, mittelfristig alleOrtsteile Ennigerlohs mit altengerechten Wohnanlagen zu versorgen.
2. In Anlehnung an die Darstellungen im CDU-Antrag vom 22.07.2015 zu prüfen, inwieweit in den vorhandenen und noch zu entwickelnden Baugebieten aller Ortsteile Areale mit Kleingrundstücken für Kleinbungalowanlagen vorgehalten werden sollten. Dies entspricht dem Wunsch vieler, auch im Alter über ein eigenes kleines altersgerechtes Objekt mit eigenem kleinen pflegeleichten Garten verfügen zu wollen.
3. In allen Ortsteilen, in denen sich aufgrund der Nachfrage abzeichnet, dassvorhandene oder noch zu entwickelnde Baugebiete bald „zulaufen“, zeitnah Schritte in die Wege zu leiten, Nachfolgebaugebiet auszuweisen und zu entwickeln. Auch die Weiterentwicklung und Aufarbeitung von Baualtbeständen im Innenbereich kommt hier neben Lückenschlüssen in Frage.

 

Vor dem Hintergrund des sehr restriktiven neuen Landesentwicklungsplans der Landesregierung gilt es, insbesondere die kleineren Ortsteile langfristig nicht der Gefahr auszusetzen, mit ihrer jeweiligen Einwohnerzahl unter die Schwelle von 2000 Einwohnern zu fallen. Denn dann ergeben sich kaum noch Entwicklungsmöglichkeiten.

 

 

 

 

 

Mit freundlichem Gruß
gez. ?gez.?gez.
Georg Aufderheide?Guido Gutsche?Michael Topmöller
CDU Fraktionsvorsitzender

 

gez.?gez.

Heinz Wessel?Helmut Beermann